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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

stand 14.05.2023

1. Geltungsbereich

 

    Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Yoga, Bewegungsangebotes und Angebot von Beratung für Produkte der Firma doTerra von Isabella Eckerstorfer, Weingarten 13, 4101 Feldkirchen an der Donau.

 

   Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Isabella Eckerstorfer unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

2. Nutzungsrecht

 

  1. Mit der Anmeldung an einem Semesterkurs, Kurs, Workshop oder einer Einzelstunde (privat oder in der Gruppe) ist der/die Kund:in berechtigt, die jeweiligen Räumlichkeiten zu den angebotenen Kurszeiten zu nutzen und diese vor bzw. nach der Einheit zum Umziehen zu nutzen.

  2. Dem/Der Kund:in stehen grundsätzlich alle Leistungen von Isabella Eckerstorfer offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops und Yogakurse gelten begrenzte Teilnehmer:innenzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Kundin erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Isabella Eckerstorfer.

  3. Eine Teilnahme an Yogaklassen und Workshops ist nur möglich, wenn der/die Kundin pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer niemand mehr eingelassen werden.

  4. Der/die Kundin hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Stunden/Workshops kommt, die Einrichtung der Räumlichkeiten pfleglich behandelt werden und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer kommt. Während einer Stunde ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch mobile Geräte, zu vermeiden.

  5. Der/Die Kundin hat sich an diese Regeln im Interesse aller Teilnehmerinnen zu halten. Bei groben Verstößen des/der Kundin gegen die allgemeinen Bedingungen oder sonstige Drohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnde Hygiene etc. kann es zum Ausschluss aus dem Kurs / Workshop kommen, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde.

  6. Zur Vermeidung von Konflikten unter den Teilnehmerinnen und zur Wahrung der Ruhe und des ordentlichen, ungestörten Ablaufes wird Isabella Eckerstorfer darüber hinaus das Recht eingeräumt, ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. Diesfalls sind noch nicht konsumierte Pässe (aliquot) zurückzuerstatten.

 

3. Vertragsarten und Konditionen

 

     1. Der/Die Kund:in kann aus den nachfolgenden Pässen/Verträgen wählen:

 

  •  Einzel-Pass

        Berechtigt abhängig vom konkreten Pass zur Teilnahme an einer bestimmten Yoga-  Unterrichtseinheit (Klasse) oder einem Workshop.

  • Schnupperklasse

        Berechtigt zur Teilnahme an einer gesondert ausgeschriebenen Schnupperklasse. Das Schnupperangebot gilt nur für Neukundinnen,          die noch keine Klasse besucht haben, mit der Ausnahme von Personal Training oder Teilnahme an Workshops.

  • Semesterkurs / Yogakurs

       Berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen des gebuchten Kurses.

  • Yoga Retreat

       Berechtigt zur Teilnahme am Retreat. Je nach Retreat wird in der Beschreibung genau angegeben, welche Leistungen inkludiert sind          und welche von der/dem Kund:in selbst organisiert werden müssen.

  • Workshops/Events

       Berechtigt zur Teilnahme des gebuchten Workshops/Events.

  • Ausbildungen

       Berechtigt zur Teilnahme an der gebuchten Ausbildung.​

   2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Platz in der betreffenden Veranstaltung ist reserviert,             sobald sowohl das Anmeldeformular als auch die vorgeschriebene Zahlung eingetroffen ist. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich        mit der Zusendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung/Rechnungsmail durch das EnergieEck. Mit ihrer Anmeldung akzeptieren           die Teilnehmer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  3.Um innerhalb der entstehenden Gruppe, während des Workshops bzw. Seminars, Fahrgemeinschaften bilden zu können, wird die               Teilnehmerliste beim Start E-Mail (dieses wird ca. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn an alle Teilnehmer, vom Kursleiter, zur                           Detailabklärung ausgeschickt) als Anhang beigefügt. Wenn die Bekanntgabe der Daten von Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer           an andere Kursteilnehmer nicht gewünscht wird, ist dies bitte schriftlich bei der Anmeldung bekannt zu geben.

3.Stornierung: 

  1. Die Nichtnutzung des Angebots von Isabella Eckerstorfer aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung. Die genannten Pässe können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Semester- oder Yogakurse können nicht übertragen werden. Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für Workshops oder Personal Training Einheiten übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.

  2. Dem/der Kundin steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachweisen kann.

  3. Sollte das oben definierte gesundheitliche Gebrechen die Inanspruchnahme der Leistungen von Isabella Eckerstorfer für zumindest 4 Wochen verunmöglichen so besteht das Recht des/der Kundin unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung den Laufzeitvertrag mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend zu stellen.

  4. Sämtliche Preise sind auf der Website ersichtlich und verstehen sich als Endverbraucherpreis

  5. Nach der Anmeldung des/der Kundin für einen Kurs erhält dieser eine Rechnung per Mail, die unverzüglich zu zahlen ist, jedenfalls vor Beginn des Kurses.

  6. Die Kursräume von Isabella Eckerstorfer haben eine begrenzte Teilnehmerinnenkapazität. Hier gilt das “First come, first serve” Prinzip.

  7. Im Falle von Krankheit oder anderweitige Verhinderung der Yogalehrerin, kann eine Übungseinheit ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit berechtigt die Teilnehmerinnen nicht zu einer Kürzung der gezahlten Beiträge.

  8. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist der gesamte Teilnahmebeitrag als Stornogebühr zu entrichten. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Die Höhe möglicher krankheitsbedingter Rückzahlungen bzw. Nachlässe ist im Anlassfall schriftlich zu vereinbaren, ein gesetzlicher Anspruch auf Kurskostennachlass oder anteiligem Kurskostenentfall kann aus diesen Stornobedingungen nicht abgeleitet werden.

  9. Personal Training Einheiten:  Bei Absage des vereinbarten Termins 1 Woche vor dem Termin fallen keine Stornogebühren an. Bei Absage zwischen dem 6. und 1. Tag vor dem Termin fallen 50% Stornogebühren an. Wird der Termin am selben Tag abgesagt, wird der gesamte Betrag verrechnet. 

  10. Für Yoga Retreats gelten folgende Stornokonditionen:​​

      - bis zu 90 Tage vor Anreise: 3% Bearbeitungsgebühren.

      - zwischen 60-90 Tage vor Anreise: Bezahlung von 50 % der gebuchten Leistungen.

      - zwischen 0-60 Tage vor Anreise: keine Rückerstattung möglich.

 11. Bei Absage von Kursen, Workshops, Events:  Bis spätestens 21 Tage vor Beginn entsteht keine Stornogebühr. Für                                           spätere Rücktritte (zwischen 20.und 1. Tag vor Seminarbeginn) fallen 50% Stornogebühren an. Wird der Workshop bzw. das Seminar             am Starttag abgesagt, wird der gesamte Betrag verrechnet.
       Jeder/e Teilnehmer/in ist berechtigt, bis zum Start der Veranstaltung einen/e geeigneten/e Ersatzteilnehmer/in zu nennen. Geeignet           ist   ein/e Ersatzteilnehmer/in dann, wenn er/sie die erforderlichen Vorkenntnisse aufweist und in die Zielgruppe des                                       Weiterbildungsangebots  passt.

  12. Yogalehrerausbildung:  Bei Absage zu zahlende Stornogebühren: bis 6 Monate vor Start der Ausbildung die Anzahlung (€600).                      Zwischen 6 Monate bis 3 Monate vor Start der Ausbildung 50% des Gesamtpreises. Zwischen 3 und 2 Monate vor Start der                            Ausbildung 75% des Gesamtpreises. Zwischen 2 und 1 Monat vor Start der Ausbildung 90% des Gesamtpreises. Ab 2 Wochen vor               Start der Ausbildung der Gesamtpreis

       Solltest du aus gutem Grund verhindert sein, biete ich dir gerne an, die Ausbildung im Folgejahr zu besuchen.

​4.Änderungen Veranstaltungsprogramm oder Absage 

   Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Änderungen möglich. Das EnergieEck behält sich daher Änderungen     von Kurstagen, Beginn Zeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Vortragenden eventuelle Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer             werden davon ehest möglich schriftlich oder telefonisch verständigt. Gibt die Änderung Anlass zum Rücktritt von der Teilnahme, kann         dies schriftlich und kostenfrei mitgeteilt und durchgeführt werden. Sämtliche eventuell bereits geleistete Zahlungen werden in diesem       Fall rückerstattet. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung des Vortragenden besteht kein Anspruch auf               Durchführung der Veranstaltung. Wir werden versuchen, Sie auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden         sind. Andernfalls werden die Kursgebühren in diesem Fall gänzlich erstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen (Anreise,                         Nächtigungs- und Stornokosten in Unterkünften) und sonstige Ansprüche gegenüber des EnergieEcks sind daraus nicht abzuleiten.             Muss eine Veranstaltung aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie                       Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich       bekannt gegebenes Konto. Üblicherweise erfolgt die Absage einer nicht zustande gekommenen Aus- oder Weiterbildung spätestens 1     Woche vor Veranstaltungsbeginn. 

5. Haftung von Isabella Eckerstorfer

 

  1. Der/Die Kundin wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen ist.

  2. Die Inanspruchnahme von Leistungen von Isabella Eckerstorfer erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Isabella Eckerstorfer haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Kunden. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Isabella Eckerstorfer nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.

  3. Die Haftung von Isabella Eckerstorfer für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Isabella Eckerstorfer keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

  4. Isabella Eckerstorfer übernimmt keine Haftung für eine fehlerhafte Zubereitung, Anwendung und unsachgemäße Handhabung von diversen Produkten der Firma doTerra. Dies gilt auch für Gesundheitsschäden, Hautirritationen, Allergien und Unverträglichkeiten, die daraus resultieren. Jegliche Anwendung ist auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. 


 

6. Gesundheitszustand der Kund:innen

 

  1. Der/Die Kund:in erklärt mit dem Erwerb eines Einzelpasses oder Yogakurses / Semesterkurses verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Yogaklassen oder Workshops teilnehmen wird. Die Teilnahme an Yogaklassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Yogalehrerin ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Kund:in die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren.

  2. Der/die Kund:in versichert mit seiner/ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden, die andere Teilnehmer:innen in ihrer Yogapraxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den Kursleitern jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor der Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche Freigabe einzuholen.

 

7. Datenschutzbestimmungen

 

Daten des/der Kund:in werden zum Zweck der Vertragserfüllung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kund:in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im EDV-System von Isabella Eckerstorfer für die Dauer von maximal 10 Jahren nach dem letzten Besuch im Studio gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.

 

  1. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

  2. Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein        Abgeben von Änderungen. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so    berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die      unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am          nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Kund:in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.

  3. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Linz an der Donau, vereinbart.

  4. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Republik Österreich verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Linz an der Donau, vereinbart.

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